PRESSEMITTEILUNG 77/2020

Augsburg, den 07.09.20

Anlässlich der Kundgebung zum Bahnübergang der St 2216 bei Hainsfarth am kommenden Samstag

Da es dem Staatlichen Bauamt Augsburg nicht möglich ist, am 19.09.2020 an der von der Gemeinde Hainsfarth beabsichtigten Podiumsdiskussion im Rahmen der geplanten Kundgebung teilzunehmen, teilt das Staatliche Bauamt Augsburg zum Sachverhalt Folgendes mit: Die bayerische Straßenbauverwaltung ist auf dem Gebiet der Gemeinde Hainsfarth für insgesamt drei Bahnübergänge (B 466 nördlich von Hainsfarth, St 2216 westlich von Hainsfarth und St 2214 südwestlich von Hainsfarth) zuständig. Alle drei Bahnübergänge weisen derzeit sowohl straßen- wie auch bahnseitig sicherheitsrelevante und bautechnische Defizite auf. Insbesondere im Hinblick auf die Reaktivierung der Hesselbergbahn besteht an allen drei Bahnübergängen sowohl für Bahn als auch Straße ein zumindest mittelfristiger Handlungsbedarf.

St 2214

Im Zuge der St 2214 (Oettingen – Wemding) hat die Bayern Bahn in Abstimmung mit uns dem Staatlichen Bauamt Augsburg bereits den unmittelbaren Bahnübergangsbereich ertüchtigt.

Für den Ausbau der beidseitigen Zuläufe zum Bahnübergang sowie die Einmündung der St 2214 in die B466 zum Kreisverkehrsplatz liegt ein haushaltsrechtlich genehmigter Vorentwurf vor. Zur Erlangung des Baurechts werden derzeit die Planfeststellungsunterlagen erstellt, um Anfang 2021 ein Planfeststellungsverfahren beantragen zu können.
Anschließend ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein zeitnaher Ausbau der St 2214 vorgesehen.

St 2216

Die St 2216 ist eine, mit einem unterdurchschnittlichen täglichen Verkehr von 545 Fahrzeugen (letzte amtliche Zählung 2015) weit unter dem bayerischen Durchschnitt (3.817 Kfz/Tag) belastete Staatsstraße.
Die Straßenbauverwaltung erachtet deshalb mittelfristig einen, wie an der St 2214 verkehrssicheren Ausbau des heutigen Bahnübergang als ausreichend.

Im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Hesselbergbahn sieht jedoch die Bayern Bahn sowohl unter bahnbetrieblichen wie auch sicherheitstechnischen Überlegungen den Betrieb eines höhengleichen Bahnübergangs im Zuge der St 2216 als nicht mehr vertretbar an und hat folgerichtig Überlegungen zur Schließung des Bahnübergangs angestellt.
Entsprechend des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EkrG) wurden von der Bayern Bahn diese Belange uns gegenüber geltend gemacht. Aufgrund der im EkrG vorgesehenen Mitwirkungspflicht aller Kreuzungsbeteiligter haben wir begonnen, uns gemeinsam mit der Bayern Bahn und deren technischer Aufsichtsbehörde mit einer Schließung des Bahnübergangs zu beschäftigen.
Der zunächst von der Bayern Bahn ins Spiel gebrachte Vorschlag, nach einer Schließung des Bahnübergangs den Verkehr der St 2216 über das Ortsstraßennetzt von Hainsfarth (Römerstraße und Hauptstraße) abzuleiten, ist aus unserer Sicht weder verkehrsgerecht noch ortsverträglich.

B 466

Im Zuge der B 466 weist der heutige Bahnübergang mit dem gegenläufigen Gefälleverhältnissen (Querneigung der Bahngleise / Längsneigung der Straße) aus straßenbaulicher Sicht ein erhebliches Defizit auf, das nicht an Ort und Stelle lösbar ist.
Deshalb haben wir entsprechend des EkrG gegenüber der Bayern Bahn ein entsprechendes Änderungsverlangen mit einer Höhenfreimachung des Bahnübergangs gestellt.
 

Weiteres Vorgehen

Um die geschilderte Ausgangssituation zu lösen, haben wir in einer gemeinsamen Abstimmung mit der Bayern Bahn, der Bahnaufsicht, der unteren Verkehrsbehörde und der Polizei vereinbart, dass wir eine unabhängige Machbarkeitsstudie zur Auflassung bzw. Höhenfreimachung der Bahnübergänge im Zuge der B 466 und der St 2216 unter Berücksichtigung aller tangierten Belange erstellen lassen. Dabei hat eine verkehrstechnisch einwandfreie und ortsverträgliche Verknüpfung des überörtlichen Straßennetzes (B 466, St 2214, St 2216, St 2221) sowie ein sicherer und reibungsloser Bahnbetrieb absolute Priorität. Erste Ergebnisse erwarten wir uns Anfang 2021, die dann selbstverständlich mit allen Betroffenen besprochen bzw. abgestimmt werden.