PRESSEMITTEILUNG 2/2024

Augsburg, den 07.03.24

Bundesstraße 300 bei Aichach - Errichtung einer Behelfsabfahrt zur Kreisstraße AIC 30

Die Behelfsabfahrt von der B300 zur Kreisstraße AIC 30 kann fertiggestellt werden. Die Bauarbeiten hierfür begannen bereits im November 2023, mussten jedoch aufgrund der Witterungsverhältnisse im Winter unterbrochen werden. Die Behelfsabfahrt wird benötigt, um die Brücke der B300 über die Kreisstraße AIC 30 instand zu setzen.

„Die Brücke wurde Ende der 1970er Jahre errichtet und weist die üblichen alters-, witterungs- und belastungsbedingten Schäden auf.“ erklärt Christoph Eichstaedt, zuständiger Abteilungsleiter im Staatlichen Bauamt Augsburg. „Dazu gehören kleinere Abplatzungen in der Betonoberfläche, Risse sowie versprödetes Fugenmaterial, welches ausgetauscht werden muss; auch die Übergangskonstruktion zwischen Bauwerk und Dammschüttung muss erneuert werden.“

Die Arbeiten an der Brücke werden voraussichtlich am 2. April starten und ca. acht Monate dauern. Nach dem Zeitplan sollte die Baumaßnahme Ende November 2024 abgeschlossen sein. Während der Bauzeit ist auf der Brücke nur ein Fahrstreifen befahrbar. Nachts zwischen 20 Uhr und 5 Uhr wird der Verkehr wechselseitig mit einer Ampel durch die Baustelle geführt. Tagsüber ist dies aufgrund der Verkehrsmenge nicht möglich, so dass eine Fahrtrichtung umgeleitet werden muss.

Durch die sich derzeit im Bau befindliche Behelfsabfahrt sollen die Beeinträchtigungen dieser erforderlichen Umleitung möglichst gering gehalten werden. Während der Arbeiten an der Brücke wird der Verkehr in Richtung Schrobenhausen über die Behelfsabfahrt von der B300 abgeleitet und über Unterwittelsbach umgeleitet. Nördlich von Unterwittelsbach kann der umgeleitete Verkehr wieder auf die B300 auffahren. Die Umleitung wird dementsprechend ausgeschildert sein.

„Diese Umleitung einer Fahrtrichtung durch Unterwittlesbach ist notwendig, da eine weitere provisorische Rampe, die den Verkehr noch vor Unterwittelsbach wieder auf die B300 leitet, nicht realisiert werden kann,“ erklärt Eichstaedt weiter. „Die Eingriffe in die Natur und die Landschaft wären zu massiv gewesen, auch der Baugrund ist in diesem Bereich nicht geeignet, so dass wir uns für dieses Umleitungskonzept entschieden haben.“

Das Staatliche Bauamt Augsburg bittet alle von der Maßnahme betroffenen um Verständnis für die Beeinträchtigungen, die durch die Maßnahme entstehen, sowie um Beachtung der ausgewiesenen Umleitungen.